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13. Juni 2024

Presseerklärung der Verteidigung zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 13.06.2024

Presseerklärung der Verteidigung  zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 13.06.2024

Die heutige Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim zu einem Verfahren gegen einen 52- jährigen Musiker aus Mannheim gibt uns Anlass, Folgendes klarzustellen:

Bei dem Musiker handelt es sich um unseren Mandanten Herrn Xavier Naidoo. Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten. Gegen die Vorwürfe gibt es nicht nur beachtliche rechtliche Einwendungen, sondern es gibt vor allem ganz erhebliche Einwendungen in tatsächlicher Hinsicht. Diese belegen die Unschuld unseres Mandanten.

Im jetzigen Zwischenverfahren werden wir gegenüber dem zuständigen Landgericht diese rechtlichen und tatsächlichen Einwendungen deutlich machen. Wir sind davon überzeugt, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen, sondern die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen wird. Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung. In dem von der Staatsanwaltschaft benannten älteren Verfahren hat das Landgericht deshalb auch nach mehr als 10 Monaten die Anklage bislang nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir keine weitergehenden Erklärungen abgeben können.

Als Verteidiger des Herrn Naidoo möchten wir aber unser Erstaunen und unser Unverständnis über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Mannheim zum Ausdruck bringen, insbesondere über die einseitigen Ermittlungen und Bewertungen in der Anklageschrift.

Herr Naidoo lehnt jegliches antisemitisches, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut ab. Er distanziert sich von jeder Art von Diskriminierung. Dies hat er auch mehrfach öffentlich getan. Zu dieser Haltung und zu diesen Werten steht Herr Xavier Naidoo nach wie vor.

Wir möchten nachdrücklich auf die verfassungsrechtlich verbürgte Unschuldsvermutung unseres Mandanten Herrn Xavier Naidoo sowie die Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung hinweisen, welche auch die Berücksichtigung dieser Presserklärung umfasst.

Mannheim, den 13.06.2024

Edgar Gärtner
Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht Compliance Officer (Univ.)

Viktoriastraße 28
68165 Mannheim
Telefon: 0621/ 777 354 22
Mail: gaertner@gaertner-slania.de

Jana Eisenbeiß
Rechtsanwältin

Augustaanlage 24
68165 Mannheim
Telefon: 0621/ 953 530 40
Mail: je@veto-lawfirm.com

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